Infos:

Wohnen bei Genossenschaften – Ihre Vorteile

Seit über hundert Jahren setzen Genossenschaften auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung mit dem zentralen Zweck: Förderung der eigenen Mitglieder.


Dauernutzungsrecht

Grundsätzlich erhält ein Genossenschaftsmitglied i.d.R. einen Dauernutzungsvertrag mit Dauernutzungsrecht, das bedeutet ein lebenslanges Wohnrecht mit größtmöglichem Kündigungsschutz. Eine Wohnungskündigung des Vermieters wegen Eigenbedarf ist z.B. generell ausgeschlossen. Trotzdem kann das Mitglied / der Mieter die Wohnung kündigen oder in eine andere Wohnung des freien Marktes oder wieder in eine andere (größere oder kleinere, ältere oder neuere) Genossenschaftswohnung ganz nach eigenem Bedarf wechseln.


Reparaturservice

Für Kleinreparaturen und kleinere Mängelbeseitigungen beschäftigen wir gute Betriebe mit Installateuren, Malern und Gärtnern, die Mängelanzeigen in vielen Fällen schon innerhalb von 24 Stunden beseitigen. Für Notfälle sind wir erreichbar oder haben per Aushang Vorsorge getroffen.


Aktive Mitgestaltung

Bei uns dürfen Sie Mitentscheiden. Ihre Stimme zählt: Einmal im Jahr gibt es eine Mitgliederversammlung. Das Wohnen und Zusammenleben bei Genossenschaften erfolgt nach demokratischen Prinzipien. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme, unabhängig von den erworbenen Geschäftsanteilen. Allein die Mitglieder entscheiden in unserer Genossenschaft. Die Einflussnahme von außen ist ausgeschlossen.